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Fassadensanierung im Kanton Basel-Landschaft

Wir nehmen Anfragen für Fassadensanierungen aus dem Kanton Basel-Landschaft entgegen und prüfen eine Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb.

Bestehender Zustand der Fassade

Für die Beurteilung einer Fassadensanierung spielen Art und Zustand der bestehenden Fassade eine zentrale Rolle. Ob es sich um einen vorhandenen Putz, eine vorgehängte Konstruktion, Sichtmauerwerk oder eine gedämmte Fassade handelt – jede Bauweise erfordert eine individuelle Betrachtung.

Typische Schäden und Mängel

Fassaden sind über die Jahre unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Mögliche Schäden umfassen Risse im Putz, Abplatzungen, Feuchtigkeitseinflüsse im Sockelbereich, abblätternde Farbschichten oder Ausblühungen. Auch Anschlüsse an Fenster, Türen und Dachüberstände können Schäden aufweisen, die im Rahmen einer Sanierung adressiert werden müssen.

Untergrund und Putz

Die Beschaffenheit des Untergrunds bestimmt massgeblich, welche Sanierungsmassnahmen möglich sind. Alte Putzschichten können Hohlstellen, mangelnde Haftung oder Risse aufweisen. Ob ein teilweiser oder vollständiger Rückbau des vorhandenen Putzes nötig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Risse und Feuchtigkeit

Risse in der Fassade können verschiedene Ursachen haben – von setzungsbedingten Bewegungen über thermische Spannungen bis hin zu Materialermüdung. Feuchtigkeit kann über Risse, poröse Stellen oder undichte Anschlüsse eindringen und Folgeschäden verursachen. Eine genaue Abklärung vor Ort ist erforderlich.

Sockel, Fenster und Anschlüsse

Der Sockelbereich ist besonders feuchtigkeitsbelastet durch Spritzwasser und Erdanschluss. Fensteranschlüsse, Fensterbänke und Übergänge zu Balkonen sind ebenfalls kritische Punkte, die bei einer Sanierung sorgfältig ausgeführt werden müssen.

Gerüst, Rückbau und Entsorgung

Bei einer umfassenden Fassadensanierung fallen neben den eigentlichen Arbeiten auch Kosten für Gerüststellung, allfälligen Rückbau alter Schichten und die fachgerechte Entsorgung von Abbruchmaterial an. Auch eine mögliche Schadstoffabklärung (beispielsweise Asbest in älteren Putzschichten oder Klebern) kann notwendig sein.

Welche Massnahmen im konkreten Fall sinnvoll und erforderlich sind, kann nur vor Ort und unter Berücksichtigung aller Gebäudegegebenheiten beurteilt werden.